Seit 2024 werden alle Förderanträge für den Einbau einer Wärmepumpe über die KfW abgewickelt, und dieses Verfahren gilt unverändert für 2026. Grundlage ist die Basisförderung von 30 %, die für die meisten förderfähigen Wärmepumpen gilt. Dazu können weitere Boni kommen, die den Fördersatz erheblich erhöhen können. Förderfähig sind sämtliche Kosten, die mit der Installation verbunden sind, darunter Planung, Einbau, der hydraulische Abgleich sowie eventuelle Erdarbeiten. Wer zusätzliche finanzielle Mittel benötigt, kann die zinsgünstigen KfW-Kredite nutzen, mit Beträgen bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
Mehr Details findest du hier.








